Der Tagespflegesatz des jeweiligen Pflegegrades, die Fahrkosten in Höhe von
15,01€ und die Ausbildungsumlage von 3,34€ pro Tag werden von den Pflegekassen übernommen, jedoch maximal monatlich:
| Pflegegrad | vorher | Stand 01/2025 |
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| 1 | 125 € (Entlastungsbetrag) | 131€ (Entlastungsbetrag) | ||
| 2 | 689 € | 721€ | ||
| 3 | 1298 € | 1.357€ | ||
| 4 | 1612 € | 1.685€ | ||
| 5 | 1995 € | 2.085€ |
Des Weiteren werden zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von der Pflegekasse gezahlt, ab dem 01.01.2017 erhalten alle Pflegebedürftigen (ambulant) einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 131€ (neuer Betrag) monatlich.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich gezahlt und mit den bisherigen Leistungsansprüchen nicht verrechnet.
Selbstzahler ohne einen Pflegegrad bezahlen 52,57€ pro Tag.